Pressemeldung 22.05.2019

Der befallene Wald ist akut gefährdet.

Mit dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin Brandenburg (Az. OVG 11 S 40.19 / VG 4 L 358/19 Potsdam) vom vergangenem Freitag wird auf Antrag eines Lobbyverbandes der Rettungseinsatz von mehreren tausend Hektar Wald in Brandenburg vor dem Kahlfraß durch die Nonnenraupen verhindert. Damit ist der Wald vieler Eigentümer in höchster Gefahr.

Die Richter mahnten in ihrer Entscheidung an, dass die Auswirkungen des Einsatzes von Pflanzenschutzmittel nicht ausreichend geprüft worden seien. Damit erhalten Schädlinge, wie zuvor schon bei der Kiefernbuschhornblattwespe, Vorfahrt vor der Rettung unsere Wälder. Im Fokus steht dabei nicht, dass unter diesen Bedingungen die betroffene Landbevölkerung die Vernichtung ihres Waldeigentums sehenden Auges zu erdulden hätte. Für Waldfachleute ist darüber hinaus klar, dass eine Vernichtung des Waldes allen Tier- und Pflanzenarten die Lebensgrundlage entziehen und die Erfolge im Waldumbau zunichtemachen würde.

Erschreckend ist die bislang herrschende Einseitigkeit der Auseinandersetzung rein um Naturschutzbelange, die wirtschaftlichen, sozialen und ressourcenvernichtenden Folgen einer möglichen Nichtbefliegung werden unberücksichtigt lassen. Die Debatte fällt damit weit hinter die Ansprüche der Rio-Kriterien (Gleichwertiges Nebeneinander von Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion) und damit der ordnungsgemäßen, multifunktionalen und nachhaltigen Forstwirtschaft zurück.

Das Überleben des Waldes wird zum Spielball vieler Interessen, leider wird dabei wenig an den Wald, und noch weniger an die Eigentümer gedacht. Der Wald hat eine andere Betrachtung und einen besseren Schutz verdient.

Der Waldbesitzerverband Brandenburg e.V. fordert daher im Zuge der nun anstehenden Entscheidung auch eine fachliche Auseinandersetzung zu dem Thema und die Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Betroffenen.